Sie sagen WAS, ich sage WIE
Diplom Sozialpädagogin
Familienhilfe
Psychosoziale Prozessbegleiterin
Die Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) ist seit dem 01.01.2017 im Gesetz verankert und dient Menschen, die Opfer (Zeugen) einer Straftat geworden sind. Als Prozessbegleiterin bereite ich die Zeuginnen / Zeugen auf das gerichtliche Verfahren vor. Hierzu gehören Besprechungen vor dem Gerichtstermin, die Begleitung zum Hauptverfahren als auch Nachbesprechungen. Um eine PSPB in Anspruch zu nehmen, wird mit meiner Hilfe ein Antrag auf eine Beiordnung durch die Zeugin / den Zeugen gestellt. Dieser und weitere notwendige Formulare sind rechts unter der Rubrik PSPB Formulare zu finden.
Meine Registrierung als PSPB finden Sie in der Datenbank des Justizministeriums des Landes NRW: http://www.prozessbegleitung.nrw.de/detail.jsp?id=115#inhalt
Verfahrensbeiständin
Als Verfahrensbeiständin, auch bekannt als Anwalt des Kindes, werde ich durch das Gericht für Familiengerichtliche Verfahren bestellt. Durch persönliche Gespräche mit den Familienmitgliedern mache ich mir vorab ein Bild von der Familiensituation. Ich wirke in Angelegenheiten, wie z.B. Umgangsregelungen und Sorgenrechtsverfahren zum Wohl des Kindes mit und bin an den gerichtlichen Verfahren beteiligt.
Theaterpädagogin